Kassennachschau | ab wann?
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Ab dem 01.01.2018 wird es die Aufrüstung zur Kassennachschau geben. Durch welche Sicherheitseinrichtung die Kassen aufgerüstet werden müssen wird erst in diesem Jahr 2017 bekannt gegeben. Die Übergangsfrist für Sie als Endkunde gilt bis zum 01.01.2020. Bis dahin muss auch Ihre Kasse eine Sicherheitseinrichtung gemäß dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen haben.
Mehr Infos demnächst.